Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen
Die amtlichen Zeiten und Maße für Bremer Binnengewässer, plus die Fälle, in denen Vereine strenger sind.
Maßgeblich ist die Bremische Binnenfischereiverordnung vom 30. September 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 410). Sie gilt für alle Binnengewässer. Für die Küstengewässer — nach § 11 Abs. 1 BremFiG die Weserflächen im Gebiet Bremerhaven und im stadtbremischen Überseehafengebiet — gilt sie nicht; dort ist die Fischerei nach § 10 BremFiG frei.
Schonzeiten (§ 4)
| Art | Schonzeit |
|---|---|
| Barsch | 01.02. – 15.05. |
| Hecht | 01.02. – 15.05. |
| Zander | 01.02. – 15.05. |
| Äsche | 01.03. – 15.05. |
| Bachforelle | 15.10. – 15.03. |
| Lachs | 15.10. – 15.03. |
| Meerforelle | 15.10. – 15.03. |
| Flusskrebs | 01.11. – 30.06. |
Wichtig: Während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai ist nach § 4 Abs. 2 „jegliche Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen" verboten — nicht nur das Entnehmen.
Mindestmaße (§ 3 Abs. 2)
Gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
| Art | Mindestmaß |
|---|---|
| Aal | 45 cm |
| Äsche | 35 cm |
| Barsch | 15 cm |
| Döbel | 30 cm |
| Flunder | 25 cm |
| Hecht | 60 cm |
| Quappe | 35 cm |
| Rapfen | 40 cm |
| Zander | 40 cm |
Zusätzlich nach § 3 Abs. 1: Bachforelle 30 cm, Meerforelle 50 cm, Lachs 60 cm, Flusskrebs 11 cm — und diese vier dürfen nur entnommen werden, wo nachweislich besetzt oder der Bestand gestützt wird.
Ganzjährig geschützt (§ 2)
Keine Entnahme, das ganze Jahr: Bachneunauge, Bitterling, Flussneunauge, Finte, Groppe, Maifisch, Meerneunauge, Nordseeschnäpel, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör, Zährte und die Kleine Flussmuschel. Diese Arten dürfen nach § 5 Abs. 5 auch nicht als Köder dienen.
Der Aal — eine häufige Verwechslung
Auf vielen Seiten kursiert eine „Bremer Aalschonzeit" vom 1. November bis 31. Januar. Die steht nicht in der Binnenfischereiverordnung. Es handelt sich laut einer Senatsvorlage vom 12. März 2024 um eine freiwillige Selbstbindung des Fischeramts Bremen für die eigenen Erlaubnisscheine. In der Verordnung steht für den Aal nur das Mindestmaß von 45 cm.
Davon unabhängig gilt das EU-Recht: In Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern ist die Freizeitfischerei auf Aal ganzjährig verboten.
Vereine dürfen strenger sein — und sind es
Der Sportfischer-Verein Bremen schreibt es selbst: In seinen Gewässern gelten „grundsätzlich die Maße und Schonzeiten des Vereins, die über die gesetzlichen Regelungen … hinausgehen". Dort beginnt die Raubfischschonzeit zum Beispiel schon am 1. Januar und dauert bis Ende Mai. Was auf deinem Erlaubnisschein steht, geht der Verordnung vor, wenn es strenger ist.
Quellen
- Bremische Binnenfischereiverordnung vom 30.09.2011
- Senatsvorlage vom 12.03.2024 — Fangverbot Europäischer Aal
- SFV Bremen e.V. — Gastscheine und Gewässerregeln
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Stand: 27.08.2026. Findest du einen Fehler, schreib uns — wir korrigieren ihn und schreiben den Stand fort.